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Die Sache mit dem Haken: Die Boni von Berenberg

Mit dem Näherrücken des Jahresendes werden immer mehr Boni bekannt. Das jüngste Beispiel stellt Berenberg dar. Wie bei der Royal Bank of Canada in der vergangenen Woche scheinen die Boni bei Berenberg überraschend gut auszufallen – zumindest in London. Darüber hinaus wird der Geldsegen auch in bar gezahlt – allerdings gibt es einen kleinen Haken.

Die Hamburger Privatbank gehört zu 30 Prozent der Familie Berenberg und beschäftigt allein in London etwa 300 Mitarbeiter vor allen in den Bereichen Corporate Finance und Equities. Die Mitarbeiter von Berenberg haben ihre Boni sukzessiv seit Mittwoch vergangener Woche erfahren. Einige Mitarbeiter aus dem Aktiengeschäft berichten, dass ihre Boni spürbar besser als 2016 ausgefallen sind.

Der Haken dabei: Da die Privatbank nur Barboni zahlt und über keine aktienbasierten Instrumente verfügt, gibt es Rückforderungsmechanismen, die auf Neudeutsch auch als „Claw backs“ bekannt sind. Wer Berenberg also sechs Monate nach dem Erhalt des Bonus verlässt, muss den Geldsegen vollständig zurückzahlen – einschließlich der Steuern.

Das stellen diese Rückforderungsmechanismen keine Neuerung dar. Auch Jefferies zahlt nur Barboni und verfügt ebenfalls über strenge Rückforderungsregeln. Wer die US-Investmentbank innerhalb von zwölf Monaten verlässt, muss 100 Prozent der Summe zurückzahlen. Wer indes der Bank innerhalb von 24 Monaten den Rücken kehrt, muss die Hälfte des Bonus zurückzahlen. Nach 36 Monaten handelt es sich immer noch um ein Viertel.

Im Vergleich dazu hören sich die Rückforderungskriterien bei Berenberg vergleichsweise moderat an. Die Auswirkungen werden durch die üblicherweise dreimonatige Kündigungsfrist weiter vermindert, die zu den sechs Monaten hinzuzählt. Von daher scheint es möglich zu sein, seine Kündigung im März einzureichen und im Juni abzumustern, ohne irgendetwas zurückzuzahlen. Dies belegt einmal mehr, dass es im Banking keine Barboni – ohne irgendeinen Haken – zu geben scheint.

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AUTORSarah Butcher Globale Redaktionsleiterin mit Sitz

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