Empörung bei Credit Suisse wegen WhatsApp-Anfrage
Es gibt einige klare Parallelen zwischen der jüngsten (und vergleichsweise kleinen) Empörung bei der Credit Suisse und dem Krach, der im Juni bei J.P. Morgan stattgefunden hat. Die Financial Times berichtet, dass die Credit Suisse bei ihren Beschäftigten auf Mobiltelefone zugreifen will, die für die Kommunikation mit Kunden und Kollegen verwendet werden. Und: Gesendete Nachrichten dürfen nicht nachträglich gelöscht werden. Im Juni waren die Beschäftigten bei J.P. Morgan beordert worden, ihre gesamten WhatsApp-Nachrichten der letzten drei Jahre durchzugehen und alle zu speichern, die einen Arbeitszusammenhang haben.
Möglich, dass neue Verordnungen der Treiber dafür sind, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten hier auf die Pelle rücken. J.P. Morgan hat eben erst eine Geldstrafe in Höhe von 20 Mio. Dollar von der „Securities and Exchange Commission“ und der „Commodity Futures Trading Commission“ aufgebrummt bekommen – Grund war das unzureichende Monitoring der Mitarbeitenden-Kommunikation. Da könnte man argumentieren, dass Banken schlicht gezwungen sind, die WhatsApps ihrer Beschäftigten zu sichten, auch wenn sie das gar nicht wollen.
Die Regulatoren zu beschuldigen dürfte allerdings kaum reichen, um die Leute bei der Credit Suisse zu beschwichtigen. Insider bei der Schweizer Bank sagen, dass man außer sich vor Wut sei: Seit einigen Jahren müssen die Beschäftigten aus Kostengründen auf ihre Diensthandys verzichten und ihre Geräte selbst bezahlen und nun will die Bank auf diese privaten Geräte zugreifen und „nach Gutdünken in unsere Privatsphäre eindringen“. Hinzu kommt, dass das Ganze in einer jährlichen Zertifizierung zur elektronischen Kommunikation versteckt war, das viele Beschäftigte unterschrieben haben, ohne das Kleingedruckte zu lesen und das jetzt gern rückgängig machen würden. Weiterhin gibt es Hinweise dafür, dass die Änderungen nur die Investmentbank betreffen und die Wealth Manager bei der Credit Suisse von den strengen Checks ausnimmt.
Laut Financial Times steht im neuen Kommunikationsvertrag, dass die Credit Suisse auf jedes Telefon, das über den Firmenvertrag läuft, zugreifen „darf“. Jegliche „logistische Information“ wie das Anbahnen von Kundenmeetings, werden als „von Interesse“ kategorisiert und Nachrichten, die einen Bezug zu Banken-Themen haben, dürfen auf privaten Mobiltelefonen nicht gelöscht werden. Die Bank hat das Recht, auf Privatgeräte ihrer Beschäftigten zuzugreifen, allerdings nur für „begrenzte Zwecke“ (auch wenn – um die entsprechenden Nachrichten zu identifizieren – erst einmal alles durchgescrollt werden muss).
Beschäftigte der Credit Suisse, die noch nicht unterschrieben haben, haben dazu nicht mehr lange Zeit. Es scheint, als würden sich viele weigern. „Wir nutzen unsere privaten Geräte und erwarten dann auch Privatsphäre. Das ist, als ob man in einer Diktatur arbeitet“, beklagt einer. „Wenn sie Zugriff auf unsere Geräte wollen, dann müssen sie uns ein extra Arbeitshandy geben. Man kann nicht das eine wollen und gleichzeitig das Gegenteil verlangen.“
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